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Europäisches Kollisionsrecht
Es wurden folgende kollisionsrechtliche Verordnungen verabschiedet: Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen vom 11. Juli 2007. Der Verordnung war vorausgegangen der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen vom 15. März 2005, KOM (2005) 87 endg., 2005/0020 (COD). Dem Vorschlag war vorausgegangen das Grünbuch über ein europäisches Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert vom 20. Dezember 2002, KOM (2002) 746. Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) vom 17. Juni 2008. Vorangegangen war der Bericht des Europäischen Parlaments vom 21. November 2007, A6-0450/2007, über den Vorschlag vom 15. Dezember 2005, KOM (2005), 650 endg. Dem Vorschlag war vorausgegangen das Grünbuch über die Umwandlung des Übereinkommens von Rom aus dem Jahre 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht in ein Gemeinschaftsinstrument sowie über seine Aktualisierung vom 14. Januar 2003, KOM (2002) 654 endg. Siehe hierzu auch die Konsultationsergebnisse sowie die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Aussichten auf eine Angleichung des Zivilprozessrechts in der EU vom 12. Februar 2004, A5-0041/2004. Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) vom 11. Juli 2007. Dieser endgültigen Fassung war vorausgegangen die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) (vorläufige Fassung vom 25. Juni 2007, 2003/0168 (COD)). Diese vorläufige Fassung beruht auf dem Geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) vom 21. Februar 2006, KOM (2006) 83. Siehe hierzu auch die politische Entscheidung des Rates vom 27./28. April 2006. Dem geänderten Vorschlag war vorangegangen der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) vom 22. Juli 2003, KOM (2003) 427 endg. Siehe hierzu auch den Bericht des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments vom 27. Juni 2005, A6-0211/2005, sowie die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2005, P6_TA(2005)0284, und die Stellungnahme des Rates vom 13. Juli 2005. Dem Vorschlag war vorausgegangen der Vorentwurf eines Vorschlags für eine Verordnung des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) vom 03. Mai 2002.Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III). Das Parlament hatte hat am 16. Juni 2010 der verstärkten Zusammenarbeit zugestimmt. Die Entscheidung zur Ermächtigung einer verstärkten Zusammenarbeit wurde am 12. Juli 2010 vom Rat angenommen (vgl. den Entwurf der Ratsentscheidung). Dem Vorhaben ist neben Belgien, Lettland, Malta und Portugal auch die Bundesrepublik Deutschland beigetreten. Griechenland hat seinen Teilnahmeantrag zurückgenommen. Damit wird die Initiative von 14 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union getragen. Der Rat für Justiz und Inneres hatte in seiner Sitzung vom 4. Juni 2010 die antragstellenden Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) ermächtigt, das Vorhaben zu einer verstärkten Zusammenarbeit fortzuführen (vgl. Pressemitteilung der Vizepräsidentin Viviane Reding vom 4. Juni 2010). Auf Initiative der Mitgliedstaaten Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Rumänien und Slowenien hatte die Kommision zuvor einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts, KOM(2010) 105 endgültig, vorgelegt. Sie sollte den Initiatorstaaten die Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit auf Grundlage vereinheitlichten Kollisionsrechs für Fragen der Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes ermöglichen. Damit einher geht der Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts, KOM(2010) 104 endgültig. Zuvor gab es den Entwurf eines Berichts (2206/0135(CNS), vorangegangen war ein Arbeitsdokument vom 21. Juli 2007, zu dem Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich, KOM (2006) 399 vom 17. Juli 2006. Siehe zu letzterem auch die Pressemitteilung vom 19. April 2007. Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens vom 12. Dezember 2006. Der Verordnung war vorausgegangen der Geänderte Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens vom 7. Februar 2006, KOM (2006) 57 endg. Dieser Vorschlag ersetzte den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens in der aktualisierten Fassung vom 25. Mai 2004, KOM (2004) 173 endg./3, der aus der ursprünglichen Fassung des Verordnungsvorschlags vom 19. März 2004, KOM (2004) 173 endg. hervorgegangen war. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des EWSA vom 9. Februar 2005. Die Vorschläge basieren auf dem Grünbuch über ein europäisches Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert vom 20. Dezember 2002, KOM (2002) 746. Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen vom 21. April 2004. Siehe auch die Verordnung (EG) Nr. 1869/2005 der Kommission vom 16. November 2005 zur Ersetzung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen. Der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 war vorausgegangen der Geänderte Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen vom 11. Juni 2003, KOM (2003) 341 endg. Siehe hierzu auch die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament betreffend den gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 09. Februar 2004, KOM (2004) 90 endg. Dem geänderten Vorschlag war vorausgegangen der Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen vom 18. April 2002, KOM (2002) 159.Brüssel-IIa-VO (EuEheVO), Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten, in Kraft getreten am 1. März 2001 (Brüssel-II-VO). Die Brüssel-III-VO ist am 1. August 2004 in Kraft getreten; seit 1. März 2005 gilt sie in vollem Umfang. Zum Grünbuch über das anzuwendende Recht und die gerichtliche Zuständigkeit in Scheidungssachen siehe unten (Materialien). Zum Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich, KOM (2006) 399 vom 17. Juli 2006 siehe unten (Verordnungsvorschläge). EuBeweisVO, Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen, in Kraft getreten am 1. Juli 2001. EuGVVO, Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, in Kraft getreten am 1. März 2002. Zu den verschiedenen Änderungsfassungen siehe hier. Die Kommission hat die Anhänge I, II und III der EuGVVO mit Wirkung vom 14. Mai 2010 geändert (Verordnung (EU) Nr. 416/2010 der Kommission vom 12. Mai 2010 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, Abl. EU Nr. L 119 v. 13.5.2010, S. 7). EuZustellungsVO>, Verordnung EG Nr. 1393/2007 vom 13. November 2007. Der Verordnung vorausgegangen war der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten vom 11. Juli 2005, KOM (2005) 305 endg/2. Die neue Verordnung gilt ab dem 13. November 2008 und hebt die bis zu diesem Datum geltende EuZustellungsVO, Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten, auf. EuInsolvenzVO, Verordung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren, in Kraft getreten am 31. Mai 2002. Verordnung (EG) Nr. 603/2005 des Rates vom 12. April 2005 zur Änderung der Liste von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren und Verwaltern in den Anhängen A, B und C der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren. Der Verordnung war ein entsprechender Verordnungsvorschlag, KOM (2004) 827 endg. vom 22. Dezember 2004 vorausgegangen. Folgende kollisionsrechtliche Verordnungsvorschläge befinden sich noch im Verfahrensgang: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts KOM (2011) 126 endg. Dem Vorschlag vorausgegangen war das Grünbuch zu den Kollisionsnormen im Güterrecht unter besonderer Berücksichtung der gerichtlichen Zuständigkeit und der gegenseitigen Anerkennung vom 17.7.2006, KOM (2006) 400 endg. Siehe auch die Mitteilung der Kommission vom 16.3.2011, KOM (2011) 125 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten vom 15. Dezember 2005, KOM (2005) 649 endg. Dem Vorschlag war vorausgegangen das Grünbuch Unterhaltspflichten vom 15. April 2004, KOM (2004) 254 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vom 8.12.2011. Dem Vorschlag von 2011, welcher Grundlage für weitere vorzunehmende Überarbeitungen ist, ging der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vom 14.10.2009 nebst Arbeitsdokumenten (Addendum 1; Addendum 2) voraus. Vorangegangen war eine Entschließung des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zum Erb- und Testamentrecht, vgl. auch den Bericht des Rechtsausschusses mit Empfehlungen an die Kommission zum Erb- und Testamentsrecht. Zum Grünbuch Erb- und Testamentsrecht siehe unten Vom Europäischen Parlament wurde am 23.04.2008 die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimme Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Abl. L136/2008, S. 3) im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet. Dies folgte auf den durch den Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, (15003/07), vom 29.01.2008. Vorangegangen war eine Stellungnahme des Parlaments, P6_TA(2007)0088 vom 29.03.2007 zu dem Vorschlag für eine Richtline des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, KOM(2004) 718 endgültig, vom 22.10.2004.Richtlinie 2002/8/EG des Rates zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen vom 27. Januar 2003, in Kraft getreten am 31. Januar 2003, Ablauf der Umsetzungsfrist am 30. November 2004 (hinsichtlich Art. 3 II a. am 30. Mai 2006). Siehe hierzu auch das Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten vom 15.12.2004 (BGBl I 2004 Nr. 69 vom 20.12.2004). Dem Umsetzungsgesetz war vorausgegangen der Regierungsentwurf eines EG-Prozesskostenhilfegesetzes vom 24. März 2004. In einzelnen Richtlinien finden sich kollisionsrechtliche Bestimmungen: Art. 32 Lebensversicherungs-Richtlinie, Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen, in Kraft getreten am 19. Dezember 2002. Art. 3 IV, 12 II, 16 Finanzdienstleistungs-Fernabsatz-Richtlinie, Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG, in Kraft getreten am 9. Oktober 2002. Art. 9 Finanzsicherheits-Richtlinie, Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzsicherheiten vom 6. Juni 2002, in Kraft getreten am 27. Juni 2002. Art. 7 II Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie, Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, in Kraft getreten am 7. Juli 1999. Art. 12 II Fernabsatz-Richtlinie, Richtlinie 1997/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, in Kraft getreten am 4. Juni 1997. Art. 3 Entsende-Richtlinie, Richtlinie 1996/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, in Kraft getreten am 10. Februar 1997. Art. 9 II Timesharing-Richtlinie, Richtlinie 1994/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien, in Kraft getreten am 18. November 1994. Art. 6 II AGB-Richtlinie, Richtlinie 1993/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, in Kraft getreten am 16. April 1993. Art. 12 Kulturgüter-Rückgabe-Richtlinie, Richtlinie 1993/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern, in Kraft getreten am 16. April 1993. Artt. 7, 8 der Zweiten Schadensversicherungs-Richtlinie, Zweite Richtlinie 1988/357/EWG des Rates vom 22. Juni 1988 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG, in Kraft getreten am 24. Juli 1988, geändert durch Art. 7 der Dritten Schadensversicherungs-Richtlinie, Richtlinie 1992/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG (Dritte Richtlinie Schadenversicherung), in Kraft getreten am 30. August 1992. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (LugÜ), veröffentlicht im Abl. EU vom 21. Dezember 2007, L 339, S. 3 ff. Die Neufassung ersetzt das Übereinkommen von Lugano vom 16.9.1988, konsolidierte Fassung, ABl. EG vom 25.11.1988, L 319, S. 9ff. Mit Datum vom 26. März 2007 wurde der überarbeitete Entwurf einer Neufassung des Übereinkommens verabschiedet. Diesem Entwurf war der Entwurf einer Neufassung des Übereinkommens vom 12. Oktober 2006 vorangegangen. Siehe auch die Informationen und Literaturhinweise zur Revision des Übereinkommens. Gerichtsentscheidungen zum LugÜ werden nachgewiesen auf der Webseite des EuGH. Die Berichte zum LugÜ finden sich hier (siehe die Zusammenstellung am Ende der Seite). Vgl. auch den Erläuternden Bericht zu dem am 30. Oktober 2007 in Lugano unterzeichneten Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von Prof. Fausto Pocar, Mailand und das Gutachten des EuGH vom 7. Februar 2006 über die Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluss des neuen Lugano-Übk. (teilveröffentlichte Fassung in französischer Sprache). Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19. 6. 1980 ( Rom Ibzw. EVÜ), konsolidierte Fassung, ABl. EU vom 30. 12. 2005, C 334, S. 1 ff. Siehe hierzu auch die Protokolle über die Auslegung des Übereinkommens von 1980 durch den Gerichtshof (konsolidierte Fassung). Das EVÜ-Beitrittsübereinkommen 2006 ist am 1. Mai 2006 in Kraft getreten. Zur Umwandlung des EVÜ in ein Gemeinschaftsinstrument siehe o. die Rom I-Verordnung. Übereinkommen von Brüssel über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (Brüssel I bzw. EuGVÜ), konsolidierte Fassung, ABl. EG vom 26. 1. 1998, C 27, S. 1ff. Das EuGVÜ wurde durch die EuGVVO (siehe oben) abgelöst. Siehe hierzu auch die Gegenüberstellung von EuGVÜ und EuGVVO. Im Folgenden sind Materialien zum Normsetzungsprogramm des Gemeinschaftsgesetzgebers im Bereich des europäischen Kollisionsrechts aufgeführt: A. Allgemein Europäischer Justiz- bzw. Gerichtsatlas für Zivilsachen Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts : Bilanz des Tampere-Programms und Perspektiven {SEK (2004) 680 et SEK (2004) 693} vom 2.6.2004, KOM(2004) 401 endgültig. Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 24. November 2000 (konsolidierte Fassung), ABl. EG vom 15. Januar 2001, Nr. C 12/1 ff. Aktionsplan des Rates und der Kommission zur bestmöglichen Umsetzung der Bestimmungen des Amsterdamer Vertrags über den Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, vom Rat (Justiz und Inneres) am 3. Dezember 1998 angenommener Text, ABl. EG vom 23. Januar 1999, Nr. C 19/1 ff. B. Familien- und Erbrecht Entschließung des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zum Erb- und Testamentrecht (2005/2148(INI)) vom 16. November 2006. Dieser Entschließung war vorausgegangen der Entwurf eines Berichts des Rechtsausschusses zum Erb- und Testamentsrecht vom 7. Juli 2006 (2005/2148(INI)). Grünbuch Erb- und Testamentsrecht vom 1. März 2005, KOM (2005) 65 endg. Siehe dazu auch die Stellungnahmen zum Grünbuch, die Anhörung vom 21. November 2005, die vom Deutschen Notarinstitut im Jahre 2002 vorgelegte Rechtsvergleichende Studie der erbrechtlichen Regelungen des Internationalen Verfahrensrechts und Internationalen Privatrechts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie das vom Deutschen Notarinstitut veranstaltete Symposium Internationales Erbrecht in der EU - Perspektiven einer Harmonisierung (zahlreiche Beiträge). Grünbuch zu den Kollisionsnormen im Güterrecht unter besonderer Berücksichtigung der gerichtlichen Zuständigkeit und der gegenseitigen Anerkennung, KOM (2006) 400 vom 17. Juli 2006. Grünbuch über das anzuwendende Recht und die gerichtliche Zuständigkeit in Scheidungssachen vom 14. März 2005, KOM (2005) 82 endg.
Arbeitsunterlage der Kommission: Gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die elterliche Verantwortung vom 27. März 2001, KOM (2001) 166 endg. C. Patentrecht Arbeitspapier des Rats zum Entwurf eines Vertrages über ein Europäisches Patentgericht vom 14. Mai 2008, 9124/08. Dieses setzt den Fortschrittsbericht des Rats vom 8. Mai 2008, 8992/08, um. Dieser war ausgelöst durch die Mitteilung der Kommission an Rat und Parlament vom 3. April 2007, 8302/07.
Stand: Samstag, 2. April, 2011
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