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Alexander Lüderitz Stiftung
Alexander Lüderitz wirkte als Hochschullehrer in den Bereichen des deutschen wie internationalen und ausländischen Privatrechts. Die Bereicherung durch Internationalität, die ihm selbst bei seinem Auslandsstudium, bei Forschungsaufenthalten und als Gastprofessor widerfuhr, gab er durch die Einrichtung und Pflege studentischer und wissenschaftlicher Austauschprogramme an die ihm nachfolgenden Juristengenerationen weiter.
In seinem Nachlass verfügte Lüderitz deshalb die Errichtung der Alexander Lüderitz Stiftung. Sie fördert insbesondere das Auslandsstudium besonders begabter junger Nachwuchsjuristen im Bereich des internationalen Privat- und Verfahrensrechts.
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Alexander Lüderitz
Richard M. Buxbaum, Jack Coons, Sandy Kadish zur Stiftungsgründung (Deutsch) (Englisch)
Stiftungszweck
Vorstand
Zustiftung
Kontakt
Geleitwort
der Professoren Richard M. Buxbaum, Jack Coons, Sandy Kadish zur
Gründung der Alexander Lüderitz Stiftung im Jahre 2002
Die
durch die großzügige Unterstützung des kürzlich verstorbenen Prof. Dr.
Dr.h.c. Lüderitz und Frau Renate Lüderitz gegründete Alexander Lüderitz
Stiftung ist das Spiegelbild und die Fortführung von einem halben
Jahrhundert internationalem Engagement des Instituts für
internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln.
Für die Unterzeichnenden ist es eine besondere Ehre und eine große
Freude, die Gründung dieser Stiftung zu feiern, da die enge
Zusammenarbeit des Instituts mit der School of Law (Boalt Hall) der
University of California, Berkeley, die Renaissance der jeweiligen
internationalen Aktivitäten nach dem zweiten Weltkrieg markiert.
Im Jahre 1954 haben Prof. Dr. Dr.h.c. Gerhard Kegel, der Vorgänger von
Alexander Lüderitz und sein Mentor, sowie der kürzlich verstorbene
Dekan William Prosser aus Berkeley das heute noch bestehende
Studenten- und Dozenten-Austauschprogramm zwischen beiden Institutionen
geschaffen. Alexander Lüderitz hat eine wichtige Rolle in diesem
Programm gespielt. Auf sein erstes mit seiner Frau im Rahmen dieses
Programms verbrachtes Jahr in Berkeley (1962-63) folgten viele
ausgedehnte Besuche, durch die er unsere Fakultät als Lehrer, Forscher
und Konferenzteilnehmer bereichert hat. Für uns, genauso wie für viele
andere Kollegen und Forschenden der Juristischen Fakultät Berkeley,
waren die Gelegenheiten, in Köln zu lehren und zu arbeiten,
gleichermaßen wichtig und für alle Beteiligten von großem Wert. Die
professionellen und - mindestens genauso wichtig- die persönlichen
Beziehungen, welche während dieser 50 Jahre gewachsen sind, waren und
bleiben ein nachhaltiger Bestandteil unseres Lebens.
Selbstverständlich und zweckdienlicherweise beschränkt sich das
internationale Interesse des Instituts nicht auf die
anglo-amerikanische Rechtsordnung, geschweige denn auf Berkeley. Das
große Europäische Projekt von der Europäischen Gemeinschaft für Kohle
und Stahl, welche nicht rein zufällig auch im Jahre 1954 ins Leben
gerufen worden ist, bishin zur heutigen Europäischen Union beschäftigte
Alexander Lüderitz frühzeitig und spiegelt sich in dem Ziel der
Stiftung wieder. Aber der amerikanische Außenposten des Instituts,
mitten unter all den anderen Partnern und Freunden des Instituts, hat
guten Grund, die lange, durch Alexander und Renate Lüderitz gepflegte
Verbindung zu betonen, die selbstlose geistige Großzügigkeit, mit
welcher sie diese Partnerschaften unterstützt haben, zu würdigen, und
seine besten Wünsche für den Erfolg der Stiftung von ihrer Gründung an
auszusprechen.
Berkeley, im August 2003
Richard M. Buxbaum Jack Coons Sandy Kadish
Preface by Richard M. Buxbaum Jack Coons, Sandy Kadish on the occasion of the establishment of the Alexander Lüderitz Foundation
The
Alexander Lüderitz Foundation, created through the generous support of
the late Professor Dr. Dr.h.c. Lüderitz and Renate Lüderitz, reflects
and continues the half century of international engagement of the
Institute of International and Foreign Private Law of the University of
Cologne. For the undersigned it is a particular privilege and
satisfaction to commemorate the launching of the Foundation since the
close collaboration of the Institute with the School of Law (Boalt
Hall) of the University of California, Berkeley marked the rebirth,
after World War II, of their respective international activities.
It was in 1954 that Alexander Lüderitz’s predecessor and mentor, Prof.
Dr. Dr.h.c. Gerhard Kegel, and the late Dean William Prosser of
Berkeley formally created the two school’s scholar and teacher exchange
that continues to this day, and in which Alexander Lüderitz played an
important role. His and his wife’s first year at Berkeley, in 1962-63,
under this program, was followed by many extended visits through which
he enriched our school as a teacher, researcher, and conference
participant. For us, as for many of our Berkeley faculty and
graduate-student colleagues, the opportunities to teach and work in
Cologne were equally important and greatly benefited all participants.
The professional and – at least as important – the personal connections
that grew over these 50 years were and remain an enduring element in
all our lives.
Of course, and most appropriately, the international interest of the
Institute are not limited to the Anglo-American legal world, let alone
to Berkeley. The great European project from the European Coal and
Steel Community (not coincidentally also launched in 1954) to the
European Union of today, early engaged Alexander Lüderitz and is fully
reflected in the Foundation’s purpose. But the Institute’s American
outpost, among all its other partners and friends, has the best reason
to recall the long association nurtured by Alexander and Renate
Lüderitz, to recognize their selfless generosity of spirit in
supporting these partnerships, and to extend its best wishes for the
success of the Foundation upon its establishment.
Berkeley, August 2003
Richard M. Buxbaum Jack Coons Sandy Kadish
Stiftungszweck
Der
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Instituts für internationales
und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln und die Förderung
von Auslandsstudien besonders begabter Studenten.
Vorstand
Das
Organ der Stiftung ist der Vorstand. Der Vorstand besteht aus der
Stifterin Frau Renate Lüderitz sowie dem Direktor des Instituts für
internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln,
Herrn Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Frau Dr. Juliana Mörsdorf-Schulte,
LL.M., Herrn RA Dr. Carsten Schneider, Herrn RA Dr. Christof Siefarth,
LL.M., Herrn RiLG Dr. Jörg Dilger.
Zustiftung
Bankverbindung der Alexander Lüderitz Stiftung:
Dresdner Bank Köln
BLZ 37080040
Konto-Nr.: 462834200
Spendenbescheinigungen werden unaufgefordert ausgestellt.
Kontakt
Kontakt: luederitz.stiftung@uni-koeln.de
Alexander Lüderitz Stipendium
Die Alexander Lüderitz Stiftung vergibt jährlich 1-2 (Teil)Stipendien an besonders begabte Studenten zum Auslandsstudium.
Alexander Lüderitz Preis
Am 23.11.2007 hat die Stifterin Frau Renate Lüderitz an Frau Dr. Christine Budzikiewicz
in Anerkennung ihrer herausragenden wissenschaftlichen Leistung auf dem
Gebiet des internationalen und ausländischen Privatrechts den ersten
Alexander Lüderitz Preis für ihre Dissertation über das Thema „Materielle Statuseinheit und kollisionsrechtliche Statusverbesserung“ verliehen.
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