Schuldrechtsreform

Schuldrechtsreform 2001 - Memorandum Verjährungsrecht

Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz trat am 1.1.2002 in Kraft

Der am 9.5.2001 von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts hat das Verjährungsrecht wie das allgemeine Leistungsstörungsrecht und das Vertragsrecht grundlegend umgestaltet. Einen gleichlautenden Gesetzentwurf brachten die Regierungsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 14. Mai 2001 in den Deutschen Bundestag ein (BT-Drs. 14/6040). Auf seiner Sitzung am 2. und 4.7.2001 hat eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses des Bundestags stattgefunden (Tagesordnung). Der Bundesrat nahm zu dem Gesetzesvorhaben am 13.7.2001 umfangreich Stellung (BR-Drucks. 338/01 = BT-Drucks. 14/6857, 6, Anlage 2). Die Bundesregierung stimmte seinen Änderungsvorschlägen in großen Teilen zu (BT-Drucks. 14/6857, 42, Anlage 3). Daraufhin hatte der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestag seine Beschlussempfehlung am 25.9.2001 verabschiedet (BT-Drucksache 14/7052).
Am 11.10.2001 stimmte der Deutsche Bundestag in 2. und 3.Lesung dem Gesetzesvorhaben zu. Der Bundesrat hat am 9.11.2001 dem Gesetz zur Modernisierung des
Schuldrechts zugestimmt (BR-Drucks 819/01). Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich keine Mehrheit. Damit trat das Gesetz am 1.1.2002 in Kraft. Die Presseerklärung des Bundesrats ist hier zu finden. Das Gesetz wurde am 26.11.2001 verkündet (BGBl I Nr. 61/2001 S. 3138ff). Mittlerweile wurde das BGB auch in seiner Neufassung insgesamt neu verkündet (BGBl I Nr. 2/2002 S. 42). In Zusammenarbeit mit dem Richard Boorberg Verlag entwickelte Juris eine Synopse zur Schuldrechtsreform. Verkündet wurde auch die Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV).

Der Gesetzesentwurf beruht auf dem von dem Bundesministerium der Justiz (www.bmj.de) im August 2000 veröffentlichten Diskussionsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes. Auf einem von den Professoren Reinhard Zimmermann, Universität Regenburg, und Wolfgang Ernst, Universität Bonn, veranstalteten Symposium wurde der Entwurf kritisch diskutiert. (Die Referate und Diskussionen sind veröffentlicht in: Ernst/ Zimmermann [Hrsg.], Zivilrechtswissenschaft und Schuldrechtsreform, Tübingen 2001). Am 6. März 2001 hatte das Bundesjustizministerium eine konsolidierte Fassung des Diskussionsentwurfs eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vorgelegt. Am 22.März 2001 folgte eine Neufassung der Verjährungsvorschriften. Beide wurden kurz kommentiert durch den Lehrstuhl Prof. Barbara Dauner-Lieb, Universität zu Köln, (www.dauner-lieb.de).


Zu einer Fassung der Verjährungsvorschriften, die von einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Verjährungsrecht im Januar 2001 (Neue Fassung 1 vom 7.2.2001) erstellt wurde, haben die Professoren Wolfgang Ernst, Bonn, Detlef Leenen, Berlin, Heinz-Peter Mansel, Köln, Frank Peters, Hamburg, und Reinhard Zimmermann, Regensburg, ein Memorandum verfaßt, das Zimmermann als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft deren Vorsitzenden übersandte. Das Memorandum und seine Anlagen waren Gegenstand der weiteren Gesetzesberatungen. Das Memorandum ist hier mit seinen Begleittexten abrufbar:

Memorandum Verjährungsrecht (doc) (pdf)

Begleitbrief zu dem Memorandum (doc) (pdf)

Anlage 1: Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts: Verjährung
(abgedruckt in ZEuP 2001, Heft 2) (doc) (pdf)

Anlage 2: Grundregeln eines Europäischen Verjährungsrechts und die deutsche Reformdebatte,
von Reinhard Zimmermann, Regensburg (abgedruckt in ZEuP 2001, Heft 2) (doc) (pdf)

Eine Stellungnahme der genannten Professoren zu den verjährungsrechtlichen Vorschriften des jetzt vorliegenden Regierungsentwurfs erschien in JZ 2001, 684.

Nach der erwähnten Regensburger Tagung hat das Ministerium aufgrund der dort geäußerten Kritik seinen aktuellen Dialog mit der Wissenschaft intensiviert. Über eine in Münster im Januar 2001 veranstaltete Tagung wird in der JZ im Mai 2001 berichtet; das eine der beiden verjährungsrechtlichen Referate (Referat Eidenmüller) ist veröffentlicht in JZ 2001, 283-287. Die Zivilrechtslehrervereinigung hat am 30./31. März 2001 eine Sondertagung veranstaltet. Die dort gehaltenen Vorträge sind nebst Diskussionsbericht in der JZ 2001 veröffentlicht, darunter ein Aufsatz von Leenen zum Verjährungsrecht
(JZ 2001, 552-560).

Zu dem Aufruf der Professoren Altmeppen, Wilhelm und anderer zu einer "Gemeinsamen Erklärung zum Vorhaben des Erlasses eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahre 2001" vom 12.4.2001 und den sich daran anschließenden Erklärungen nebst Presseecho siehe diese Seite; zu der Erwiderung von Prof. Canaris auf diesen Aufruf siehe www.jura.uni-muenchen.de/einrichtungen/ls/canaris/.

Zahlreiche Materialien, Hinweise und Prüfungsübersichten sind auf den hervorragenden Seiten von Prof. Dr. Stephan Lorenz, Universität Augsburg, und Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Köln, zu finden.



Stand: Samstag, 11. Juni 2005
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