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Schwerpunktbereiche
Allgemeine Informationen zum Schwerpunktbereich Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht
§ 9 Abs. 2 Nr. 6 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln i.d.F. vom 15. Juli 2008 (StudPrO) sieht den Schwerpunktbereich Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht vor. Informationen zur neuen Studienordnung und zu Fragen des Übergangsrechts finden sich unter www.jura.uni-koeln.de.
Betreuer:
Der Schwerpunktbereich wird von den Professoren Dres. Berger, Ehricke, Mansel und Prütting betreut.
Sprecher des Schwerpunktbereichs:
Sprecher des Schwerpunktbereichs ist Prof. Dr. Mansel.
Prüfungsleistungen:
Nach § 7 Abs. 1 S. 2 StudPro haben die Studierenden im Hauptstudium an Veranstaltungen in dem von ihnen gewählten Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden teilzunehmen.
Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus drei Aufsichtsarbeiten im Anschluss an einzelne Lehrveranstaltungen und einer häuslichen Arbeit samt Vortrag und Diskussion zusammen. Die Aufsichtsarbeiten sind in verschiedenen Veranstaltungen, davon mindestens zwei aus dem Kernbereich des gewählten Schwerpunktbereichs, anzufertigen.
Informationen zu den Inhalten des Schwerpunktbereichs im Kern- und Wahlbereich, der Bedeutung des Rechtsgebiets, dem Veranstaltungsgebot und zur Planung des Schwerpunktstudiums entnehmen Sie bitte diesem PDF-Dokument .
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