Institut für internationales und ausländisches Privatrecht



Gottfried-Keller-Str. 2, 50931 Köln
Tel.: (0221) 470-22 28
Fax: (0221) 470-51 29
Internet: www.ipr.uni-koeln.de

Vorstand: Professor Dr. Heinz-Peter Mansel
Emeriti: Professor Dr. Alexander Lüderitz (†), Professor Dr. Dr.h.c Gerhard Kegel (†)

Das Institut ist 1950 unter Gerhard Kegel aus der entsprechenden Abteilung des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht hervorgegangen. Nach seiner Emeritierung (1978) stand es unter der Leitung von Alexander Lüderitz bis zu dessen Emeritierung (1998). Seit dem Jahr 1999 wird das Institut von Heinz-Peter Mansel geleitet.

Ziel und Aufgabe des Instituts sind die Pflege des internationalen Privat- und Verfahrensrechts, der Rechtsvergleichung sowie des ausländischen und europäischen Privatrechts in Forschung, Lehre und in der Rechtspraxis. Es nimmt dazu zentrale Lehraufgaben an der Universität zu Köln innerhalb der Forschungsbereiche, insbesondere im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht, wahr. Die Alexander Lüderitz Stiftung fördert insbesondere Auslandsaufenthalte von Kölner Studierenden mit Interessen im Bereich des internationalen Privatrechts.

Das Forschungsprogramm umfasst das internationale Privat- und Verfahrensrecht in seiner ganzen Breite. Rechtsvergleichende Schwerpunkte liegen im anglo-amerikanischen Recht, im Recht der Benelux-Staaten, Frankreichs und Italiens. Das türkische Recht und ferner die islamrechtlich geprägten Rechtsordnungen werden durch Honorarprofessor Dr. Hilmar Krüger intensiv gepflegt.
Die Institutsbibliothek ist für die interessierte Fachöffentlichkeit geöffnet. Ihr Sammelschwerpunkt entspricht den genannten Forschungsschwerpunkten. Zahlreiche in- und ausländische Periodika und Standardwerke können in der Bibliothek eingesehen werden.

Im Institut werden zahlreiche internationalrechtliche und rechtsvergleichende Dissertationen betreut. Das Institut ist zugleich eine Forschungsstelle für Gastwissenschaftler und Doktoranden aus dem Ausland. Zahlreiche Stipendiaten insbesondere der Alexander von Humboldt-Stiftung sind dem Institut durch ihre Forschungsaufenthalte eng verbunden.

Durch den Institutsvorstand wird die Zeitschrift “Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts“ (IPRax) herausgegeben. Der Austausch mit der Rechtspraxis ist durch die Erstattung vieler auslandsrechtlicher Institutsgutachten vor allem für nordrhein-westfälische Gerichte und Notare, durch Vortrags- und gemeinsame Lehrveranstaltungen mit Praktikern eng. Eine Auswahl der Institutsgutachten wird in den im Institut herausgegebenen Jahresbänden der Reihe “IPG – Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht“ (zusammen mit Gutachten anderer deutscher Universitätsinstitute) der Praxis zugänglich gemacht.

Das Institut hat an der Begründung des traditionellen Dozentenaustauschs der Fakultät mit der University of California at Berkeley, Boalt Hall (School of Law), USA, maßgeblich mitgewirkt und nimmt die Koordinierungsaufgaben wahr. Der gemeinsame wirtschaftsrechtliche Masterstudiengang mit der Bilgi Universität Istanbul wird im Institut betreut.

Die Arbeit des Instituts wird durch die Bayer-Stiftung für deutsches und internationales Arbeits- und Wirtschaftsrecht, durch das Nordrhein-westfälische Justizministerium sowie durch seinen Förderverein (Gesellschaft für Auslandsrecht) materiell und ideell unterstützt.

Stand: Sunday, November 21, 2010
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